Trauung

von | Jul 25, 2020

Wir wollen kirchlich heiraten. Was ist gut zu wissen?

Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, erbitten Sie den Segen Gottes für Ihr Leben und geben zugleich ein öffentliches Bekenntnis zu Ihrem gemeinsamen Leben ab. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Trauung.

Da der Traugottesdienst vielfältige Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Mitwirkung bietet, werden auch Ihre Wünsche und Ideen besprochen und – wenn möglich – gerne aufgenommen. So werden Sie als Brautpaar mit ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Planung in die Gestaltung Ihres Festgottesdienstes mit einbezogen. Bitte klären Sie Ihren Trautermin mit der Pfarrerin/dem Pfarrer ab, bevor Sie Orte zum Feiern anmieten oder Gäste einladen. Trotz wohlwollender Bemühungen sind leider nicht immer alle Wunschtermine erfüllbar – und manchmal schon vergeben. Zum Traugottesdienst sollten sie die standesamtliche Bescheinigung ihrer Eheschließung mitbringen und natürlich die Ringe nicht vergessen!

Beide Partner sollten einer christlichen Kirche angehören, wenn nicht, so ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Die Trauung von einem evangelischen mit einem katholischen Christen, häufig ökumenische Trauung genannt, ist formal entweder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand oder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand. In der Regel entscheidet sich das daran, in welcher Kirche die Trauung stattfindet – auch der Ablauf der Trauung folgt dann deren konfessionellen Traditionen.

Die ökumenische Trauung kann von einem oder von beiden Pfarrern des Ehepaares geleitet werden. In den Vorbereitungen zur Trauung muss das Brautpaar mit beiden Geistlichen sprechen. Sollte die Trauung in einer evangelischen Kirche unter der Hauptverantwortung der/des evangelischen Geistlichen stattfinden, braucht der/die katholische Partner/in für die Anerkennung seiner Trauung in seiner Kirche eine schriftliche Zustimmung seines Pfarramtes (den Dispens).

Sollte einer der Partner bereits vorher verheiratet gewesen sein, so ist dies nicht grundsätzlich ein Hinderungsgrund für eine kirchliche Trauung, erfordert aber ein ausführliches Vorbereiten und Gespräch.

Weitere Informationen erhalten Sie bei allen Pfarrer/innen und im Pfarramt.

 

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